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Offener Leserbrief des DGS-Vizepräsidenten Jan Kai Dobelmann
zum Photon-Editorial September 2004.
Sehr geehrte Frau Kreuzmann,
in Ihrem aktuellen Editorial "Nicht noch ein Gütesiegel"
geben Sie eine alte Losung des BSI, der sich gegen ein solches Gütesiegel
positioniert hat, wieder und beziehen unter diesem Motto Stellung
zu einer aktuellen Diskussion. Leider wird die Realität in
Ihrem Leitartikel stark verkürzt, so dass der Hintergrund und
die Ziele des RAL-Güteschutzes keine Beleuchtung erfahren,
bzw. Fakten falsch wiedergegeben werden.
Im Gegensatz zu Ihrer Darstellung sind RAL-Gütesysteme Verbraucher-
und keine Produktsiegel, diese werden im Gegensatz zu TÜV-Zertifikaten
durch ein öffentliches Beteiligungsverfahren erstellt und besitzen
den Rechtscharakter technischer Lieferbedingungen. Fach- und Endkunden
können hiermit komplexe Gewerke bestellen und sich dabei rechtsverbindlich
auf eine schriftlich dokumentierte Basisqualität berufen. Der
von der DGS vorgesehene RAL-Güteschutz Solar umfasst außerdem
beide Gewerke, Solarstrom- und Solarwärmeanlagen.
In Ihren Ausführungen bleibt unerwähnt, dass der RAL-Güteschutz
Solar nicht ein Regelwerk schaffen möchte, sondern in vier
Teilbereichen (Komponenten, Konzeption, Ausführung und Service/Betrieb)
Anforderungen an eine Basisqualität definieren wird. Unternehmen
können sich freiwillig dem neu zu gründenden Verein RAL-Güteschutz
Solar anschließen. Machen sie dies, dokumentieren sie damit,
dass sie diese unter Bezug auf Normen, Sicherheitsvorschriften und
Handelsbräuche festgelegte Basisqualität anerkennen und
ihre Produkte und Leistungen konform mit diesen am Markt anbieten.
Insofern schaffen RAL Gütesysteme keine neuen Regelwerke,
sondern bereiten Vorhandenes im Sinne technischer Lieferbedingungen
auf. Dies ist der fundamentale rechtliche Unterschied zwischen RAL-Systemen
und den von Ihnen genannten Produktlabels. Es ist Ihnen freigestellt
in einem Editorial die Meinung zu vertreten, dass die Solarbranche
nicht mit anderen Branchen vergleichbar ist und folglich der RAL
Güteschutz nicht anwendbar ist. Die DGS denkt hierüber
anders. Auf Basis der positiven Erfahrungen anderer nicht minder
komplexer Branchen (Biogas, Raumlufttechnik, Kanalbau) sind wir
der Auffassung, dass die Definition einer Basisqualität bzw.
einer guten fachlichen Praxis über RAL-Systeme erfolgreich
möglich ist. Schließlich wurden in diesen Branchen die
im Editorial beschriebenen Kompositions- und Abstimmungsprobleme
mit RAL-Systemen erfolgreich beseitigt. Leider enthält Ihr
Editorial eine Reihe von sachlich nicht korrekten Angaben. Ich möchte
diese hiermit richtig stellen.
1.) Inhalt existierender Siegel (PV GAP)
Als Fachzeitschrift dürfte Ihnen nicht passieren, dass Sie
dem PV GAP Geltungsbereiche zuweisen, die es selber für sich
nicht definiert hat. Die Regelungen des PV GAP erstrecken sich außer
bei Modulen, hier sind die Kriterien identisch mit dem RAL-Vorschlag,
nur auf Inselanlagen. Der RAL-Vorschlag behandelt ausschließlich
netzgekoppelte Anlagen.
2.) DGS weist kein Qualitätsproblem nach
RAL-Systeme betreiben eine Qualitätssicherung. Dies weist ihnen
eine vorbeugende und keine reparierende Funktion zu. Als technische
Lieferbedingungen sind RAL-Systeme seit 1925 bewährt Basisqualität
für Komponenten und Arbeitsgänge komplexer Gewerke zu
definieren. Der DGS geht es bei der Einführung des RAL-Güteschutz
Solar darum, dem Fach- und Endverbraucher das aktuelle technische
Wissen rechtsverbindlich an die Hand zu geben. Deshalb fiel die
Wahl der DGS auch auf die Institution RAL als Partner. Unterstützung
in dieser Vorgehensweise der Prävention und Sicherung erfährt
die DGS übrigens auch von einer ganzen Reihe von Banken, Leasing-
und Versicherungsgesellschaften, die gemeinsam mit der DGS in der
Gestaltung der Richtlinien aktiv sind. Der DGS und ihren Partnern
in diesem Verfahren geht es nicht darum, vermeintlich existierende
Qualitätsprobleme zu bekämpfen, sondern die vorhandene
Qualität in einem expandierenden und derzeit stark importorientierten
Markt zu erhalten.
3.) Regelungswut macht Anlagen teurer und bringen nichts
Hier kritisieren Sie aus unserem Entwurf angeblich resultierende
Kostensteigerungen. Über 100 Unternehmen, darunter auch 10%
der BSI Mitglieder, die sich konstruktiv und positiv in die Gestaltung
der Anforderungen eingebracht haben, waren anderer Meinung. Sie
haben in Kenntnis der technischen Fakten eine solche pauschale Kritik
noch nicht einmal ansatzweise geäußert. Weiterhin ist
beim Thema Kosten zu beachten, dass entstehende Mehrkosten für
den Endkunden über den ganzen Investitionszeitraum von 20 Jahren
abgeschrieben werden. Geht es nach den Vorstellungen der DGS, werden
die Kosten in keinem Verhältnis zu den Ausfallrisiken einer
Anlage mit Fehlfunktion stehen. Andere Branchen mit ebenfalls langlebigen
Investitionsgütern wie Raumlufttechnik, Biogasanlagen, Regenwassersysteme,
Dachbau und Kanalbau, beweisen den Erfolg dieses allgemeingültigen
Ansatzes von RAL-Gütesystemen.
4.) Gütesiegel mit einem Rattenschwanz an Bedingungen,
Kriterien wirken marktbehindernd
Dieses Argument trifft für RAL-Systeme aus folgenden Gründen
nicht zu.:
a.) RAL-Systeme stehen für Wahrheit und Klarheit in Geschäftsbeziehungen
und verweisen auf bestehende Normen und Richtlinien z.B. IEC, DIN,
UVV.
b.) RAL-Systeme sind freiwillige Selbstkontrollen der Deutschen
Industrie, Unternehmen unterliegen keinem Teilnahmezwang.
c.) c.) RAL-Systeme definieren Anforderungen wie z.B. an den Korrosionsschutz
von Montagesystemen (20 Jahre gegen Bauteilversagen) und schreiben
nicht starr Systeme vor.
d.) Innovationen werden nicht behindert, sondern gefördert,
in dem sie nach einer intensiven Prüfung und Akkreditierung
beim Güte- und Prüfausschuss für den Fach- und Endkunden
sichtbar werden.
e.) Novellen der guten fachlichen Praxis können jederzeit vom
Güte und Prüfausschuss vorgenommen werden. Der Verbraucher
erhält folglich eine stets aktuelle und schriftlich niedergelegte
Definition des Standes der Technik, auf die er sich bei Bestellungen
rechtsverbindlich berufen kann.
5.) Adressatenkreis der DGS-Umfrage:
Die DGS hat andere nicht ausgeschlossen, sondern integriert. Mit
einem Schreiben an über 3.600 Solarfirmen in dem diese über
die inhaltlichen Vorstellungen des DGS/RAL Arbeitskreises informiert
und zur Mitarbeit aufgerufen wurden, ist dies hinreichend dokumentiert.
Ebenfalls wurden die geplanten Güteschutz Kriterien unter www.gueteschutz-solar.de
für Jedermann zum Kommentar freigegeben. Folglich ist es weit
hergeholt uns zu unterstellen, wir wollten keine breite Diskussion
in der Branche.
6.) Abstimmung mit Interessensvertretern
Die relevanten Industrieverbände wurden bereits im Januar 2004
informiert und ihnen fortwährend von RAL und DGS Angebote zur
Information über das Verfahren unterbreitet. Während der
BSI erklären ließ, nicht in diesem Projekt mitarbeiten
zu wollen, hat der UVS von unserem Informationsangebot Gebrauch
gemacht und sogar eine Mitgliederbefragung eingeleitet. Die DGS
bedauert diese Haltung des BSI außerordentlich.
7.) Solaranlage = Toaster aus dem Katalog
Solaranlagen sind nach Auffassung der DGS komplexe Gewerke und keine
Verbraucherprodukte. Die von Ihnen angeführte Äußerung
eines Erwerbs von Solaranlagen wie "Toaster aus dem Katalog"
ist vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen worden. Andernfalls
würde die DGS nicht den Weg eines öffentlichen RAL-Verfahrens
gehen, und sich dem komplexen Gewerk "Solaranlage" differenziert
in vier oben bereits angesprochenen Teilbereichen (Komponenten,
Konzeption, Ausführung und Service/Betrieb) mit ganzheitlichen
Anforderungen widmen.
Die DGS ist auf Basis positiver Erfahrungen anderer Branchen mit
zum Teil erheblich komplexeren Gewerken von der Wirksamkeit der
freiwilligen RAL-Systeme zur Qualitätssicherung überzeugt.
Wir werden als gemeinnütziger Verbraucherschutzverband auch
in Zukunft weiter intensiv und öffentlich an dem Thema Qualitätssicherung
arbeiten. Dies tun wir, um Fach- und Endkunden eine verbesserte
Funktions- und Rechtssicherheit bei Investitionen in technische
Gewerke wie langlebige Solaranlagen zu geben.
Mit RAL-Güteschutzsystemen wird der Laie zum Fachmann. Das
heißt, er wird in die Lage versetzt seine technischen Ansprüche
an komplexe Gewerke wie Solaranlagen auch rechtsverbindlich zu artikulieren.
Wir halten dieses seit 1925 bewährte System der deutschen Wirtschaft
für die beste Werbung die der Solartechnik zu teil werden kann
und machen deshalb dem Gesamtmarkt dieses Angebot. Letztendlich
werden jedoch Verbraucher, Bauherren, Planer, Handwerker, Finanziers
und Hersteller als Markt über die Annahme dieses Angebotes
entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Kai Dobelmann
DGS-Vize-Präsident
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