- Zielwert für erneuerbare Energien erhöhen
Derzeit soll mit dem EEG, gemäß der EU-Richtlinie für
erneuerbare Energien, die Verdoppelung des Anteils erneuerbarer
Energien auf 12,5 % am Energieverbrauch bis 2010 erreicht werden.
Greenpeace schlägt vor, diese Zielvorgabe bis zum Jahr 2020
auf 30 % zu erhöhen.
- Leistungsbegrenzungen überarbeiten
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die aktuelle Leistungsbegrenzung
für verschiedene Technologien, insbesondere für die
Wasserkraft und die Geothermie, für neu installierte Anlagen
erhöht werden sollte. Für die Photovoltaik und die Biomasse
sollten die Leistungseinteilungen differenzierter sein. Kleine
und große Anlagen brauchen unterschiedlich hohe Vergütungen.
- Öffentliche Einrichtungen nicht mehr ausschließen
Das EEG sollte zukünftig auch von Trägern öffentlicher
Einrichtungen genutzt werden können. Die Ausstattung öffentlicher
Gebäude mit umweltschonenden erneuerbaren Energien wird hier
durch einen großen Schub erhalten.
- Netzausbau
In der Vergangenheit hat es aufgrund unklarer Formulierungen im
Gesetz immer wiederAuseinandersetzungen zwischen Anlagen- und
Netzbetreibern über die Verteilung derKostenübernahme
des Stromanschlusses sowie der Messeinrichtungen gegeben. Eine
klare Regelung sollte dies in Zukunft verhindern. Vor allem der
Aufbau von Offshore-Windparks benötigteine langfristige Netzplanung
und ein sicheres Anschlusskonzept. Die Kabeltrassenführung
zu den verschiedenen geplanten Projekten muss koordiniert werden,
die erforderliche Stromnetzerweiterung kann nicht von den Windparkbetreibern
allein finanziert werden. Aus diesem Grund soll der nächstgelegene
Netzbetreiber für die Kabelverlegung bis zur 12 Seemeilen
Zone verpflichtet werden.
- Umlage der Kosten für den Netzanschluss der Offshore-Windanlagen
auf alle Netzbetreiber
Greenpeace begrüßt ausdrücklich die von der Bundesregierung
formulierten Ziele zum Ausbau der Offshore-Windenergie. Um die
eventuell auftretenden Probleme bei der Netzanbindung zu lösen,
bzw. eine Konkurrenz Onshore- gegen Offshore Wind entgegen zu
wirken, sollten die damit verbundenen Kosten auf alle deutschen
Übertragungsnetzbetreiber umgelegt werden. Offshore-Windparks
sind von entscheidender Bedeutung für den Klimaschutz. Klimaschutz
ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte daher auch
von Allen finanziert werden.
- Transparenz und Verbraucherschutz
Die Datenerfassung der vom jeweiligen Netzbetreibern aufgenommene
EEG-Strommenge ist derzeit nicht transparent. Das Gleiche gilt
auch für die Höhe der ausgezahlten Vergütungen.
Zur besseren Transparenz und zum Schutz des Verbrauchers gegen
zu Forderungen der Stromnetzbetreiber, soll allen relevanten Daten
zukünftig genau erfasst und veröffentlicht werden.
- Untersagung der Doppelvermarktung von EEG Strom
Damit der nach EEG vergütete Strom nicht in Form von Zertifikaten
im In- und Ausland noch einmal verkauft werden kann, sollen strenge
Kontrollen eingeführt werden. Die Vergütungssätze
des EEG orientieren sich bereits an der für den wirtschaftlichen
Betrieb notwendigen Höhe. Bei Missbrauch müssen alle
bisher bezogenen Vergütungen vollständig zurückgezahlt
werden.
- Vergütungshöhen anpassen
Seit Inkrafttreten der ersten Stromeinspeisegesetzes 1991 gibt
es eine Debatte über den "richtigen Preis" für
die Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien.
Bei der Photovoltaik muss das auslaufende 100.000 Dächer
Programm durch eine erhöhte Einspeisevergütung ausgeglichen
werden. Bei Offshore-Windkraftanlagen muss die Vergütungsregelung
auch nach 2006 gesichert sein. Das Repowering an Land muss durch
das EEG neue Impulse bekommen. Bei der Biomassenutzung muß
darauf geachtet werden, das keine Lebens- und Futtermittelverbrennung
gefördert wird. Die Wärmeauskopplung bei Biomasseanlagen
als Verpflichtung ist auf ihre Machbarkeit hin zu prüfen.
Einerseits muss mit den derzeit üblichen Marktpreisen für
die Technik, die Installation und den Betrieb ein wirtschaftlicher
Betrieb möglich werden, andererseits darf die Einspeisevergütung
nicht zu hoch sein, um Mitnahme Effekte zu verhindern. Um eine
Kostenreduktion zu erreichen muss der Vergütungssatz langsam
abgesenkt werden. Die erneuerbaren Energien sollen schrittweise
in die Wirtschaftlichkeit überführt werden, damit sich
diese zu einer wettbewerbsfähigen Alternative zu umweltschädlichen
Energien wie Kohle- und Atomkraftwerke entwickeln. Mit pauschalen
Vergütungssätzen ist dieses Ziel nicht zu erreichen,
daher muss bei der Novellierung des EEG für alle Energietechniken
eine weitere Ausdifferenzierung nach Leistungsklassen und Standorten
erfolgen.
- Keine Härtefallregelung für die energieintensive
Industrie
Die Forderung der energieintensiven Industrie nach einer Befreiung
von den EEG Umlagekosten lehnt Greenpeace strikt ab. Es gilt das
Verursacherprinzip. Die größten Verbraucher von Energie
zahlen schon heute Strompreise, die zum Teil unter den Gestehungskosten
bei der Stromerzeugung liegen. Private Haushalte subventionieren
damit bereits den billigen Industriestrom mit deutlich höheren
Strompreisen. De facto bezahlt schon heute die energieintensive
Industrie keine EEG Umlage, da die gezahlten Strompreise unterhalb
aller realen Kosten liegen. Bevor hier Forderungen in den Raum
gestellt werden, sollten die Zahlen von der betroffenen Industrie
auf den Tisch gelegt werden. Eine weitere Sonderbehandlung ist
nicht gerechtfertigt.
Eine Befreiung von der EEG-Umlage kommt aus umweltpolitischer
Sicht nur für Ökostromhändler in Frage, da diese
bereits ohne Inanspruchnahme des EEG´s zum Ausbau erneuerbarer
Energiequellen beitragen.
Den Gesetzesentwurf von Greenpeace können Sie als PDF-Dokument
herunterladen.
(17 Seiten)
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