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Kaum bemerkt von der breiten Öffentlichkeit hat der Freiburger
Oberbürgermeister Dr. Dieter Salomon ausgesprochen, worauf
viele warten: "Auf jeden Neubau einen Sonnenkollektor!"
Doch es gibt einen Haken: In der Zeitschrift photon (9/2003, S.
64 f.) wird Salomon zitiert, dass das deutsche Baurecht ihn nicht
ließe. Das ist erstaunlich, denn auch in der hessischen Stadt
Vellmar gilt das Baugesetzbuch (BauGB). Und in dem neuen Vellmarer
Stadtviertel "Auf dem Osterberg" muss auf jeden Neubau
ein Sonnenkollektor. Bricht Vellmar mit der bundesweit ersten öffentlich-rechtlichen
Baupflicht für Solaranlagen das Recht? Offenbar nicht, denn
die hessische Stadt arbeitet mit dem Instrument des "Städtebaulichen
Vertrags", der eine "Solar-Pflicht" für Neubauten
ermöglicht.
Kommunales Baurecht erlaubt Solar-Pflicht
Baupflichten für solarthermische Anlagen sind seit Jahren
im Gespräch, auch auf kommunaler Ebene. Doch Städte und
Gemeinden müssen sich genau daran halten, was ihnen das BauGB
gestattet. Sind solare Bebauungspläne demnach unzulässig?
Hierzu nimmt das Gesetz nicht klar Stellung. Deshalb sind die entsprechenden
Paragraphen unter Juristen umstritten, insbesondere § 9 Abs.
1 Nr. 23 und 24 BauGB. Doch in einem ist das BauGB ganz klar: Eine
von mehreren Aufgaben der Bauleitplanung ist, den Umwelt- und Klimaschutz
auch durch die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. So
steht es in § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 7 BauGB. Auf dieser Grundlage
hat Vellmar den Städtebaulichen Solarvertrag nach § 11
BauGB erlassen.
Im Land Berlin kam es Mitte der 90er Jahre zu gesetzlichen Maßnahmen
- pünktlich zum Weltklimagipfel, der an der Spree tagte. Die
Novelle des Berliner Energiespargesetzes von 1995 ermächtigte
den Senat dazu, eine Solarverordnung zu erlassen. Der Berliner Senat
ist dem Willen des Landesgesetzgebers bekanntlich bis heute nicht
gefolgt. Andere deutsche Großstädte haben nicht die Macht
eines Landesgesetzgebers, der etwa mit dem Bauordnungsrecht Klimaschutzpolitik
betreiben kann. Doch das ist auch gar nicht nötig.
Freiburgs OB lenkt ab
Weshalb nutzt der Freiburger Oberbürgermeister die Offenheit
des Baugesetzbuchs nicht? Warum schiebt er die Verantwortung auf
den Bund ab? Natürlich ist der Deutsche Bundestag gefordert,
den Paragraphen 9 des BauGB endlich eindeutig zu formulieren. Aber
Städten und Gemeinden stehen schon heute alle Handlungsmöglichkeiten
offen. Warum geht Freiburg nicht mutig voran und formuliert jetzt
einen solaren Bebauungsplan? Die Stadt Freiburg hat mit ihrer beherzten
Energiepolitik der letzten Jahre alles dafür getan, dass Solar-Pflichten
von den Bauherren akzeptiert würden. Juristische Bedenken können
nicht gelten. Denn der "Vellmarer Weg" der Städtebaulichen
Solarverträge ist rechtlich in Ordnung. Und eine überzeugende
Rechtsauffassung spricht auch für die Zulässigkeit solarer
Vorgaben in Bebauungsplänen. Freiburg hat also die Wahl: die
Solarstadt kann entweder den Vellmarer Weg gehen oder mit neuen
Bebauungsplänen einen eigenen beschreiten.
Novelle des BauGB?
Warten ist jedenfalls keine Alternative. Ob der Bundesgesetzgeber
das Baugesetzbuch ein weiteres Mal zu Gunsten der erneuerbaren Energien
novellieren wird, steht in den Sternen. Das Bundesbauministerium
arbeitet hierzu gerade eine Vorlage aus, die bis zur Sommerpause
2004 im Parlament beraten wird. Zuversichtlich stimmt, dass sich
nun Eurosolar in ihrem aktuellen Aufruf "Deutschland ist erneuerbar"
an die Spitze der Bewegung stellt. Mit Hilfe der Baugesetzgebung
und Altbausanierungsprogrammen müsse die Solarwärmenutzung
in Gebäuden vorangetrieben werden, wird darin gefordert.
Appell
Die Diskussion auf Bundesebene kann und darf für Freiburg
kein ernsthafter Grund sein zu zögern. Durch Zögern ist
Freiburg nicht zur vorbildlichen Solarstadt geworden. Also: "Taten
statt Warten, Herr Dr. Salomon!": Sie können Ihr Versprechen
für Solar-Pflichten schon jetzt wahrmachen und gemeinsam mit
Vellmar vorangehen. Auf eine Novelle des BauGB sind Sie dabei nicht
angewiesen.
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