Bis zur Mitte des Jahrhunderts müssen die CO2-Emissionen
in den Industriestaaten um 80 % reduziert werden, soll die Klimaerwärmung
erträglich bleiben. Hierzu muss der Primärenergieverbrauch
durch eine Effizienzrevolution halbiert und der Anteil der Erneuerbaren
Energieträger an der Energieerzeugung auf mindestens 50 % gesteigert
werden. Das kann mit den bis heute eingeführten Maßnahmen
nicht erreicht werden.
Verantwortung der Städte
Die Städte und Ballungsräume tragen eine besondere Verantwortung
für den Durchbruch ökologischer Energiealternativen, insbesondere
durch eine wirksame Koordinierung der Siedlungs- und Energiepolitik.
Diesen Auftrag hat die Weltsiedlungskonferenz 1996 in Istanbul den
Städten mit auf den Weg gegeben. In ihrer Habitat-Agenda fordert
sie die Kommunen zu "umfassenden, mutigen und innovativen Strategien
für Siedlungen" auf, die den Einsatz erneuerbarer Energien
beinhalten.
Die Habitat-Agenda legt die Kommunen weltweit fest auf das Ziel
nachhaltiger Siedlungen, die ihre Ressourcen gemäß der
Tragfähigkeit der Ökosysteme effizient nutzen und dem
Vorsorgeprinzip Rechnung tragen. Die Vereinten Nationen fordern
die Städte dazu auf,
energiesparende Technologien und erneuerbare Energien für Siedlungen
zu fördern und die negativen Auswirkungen der Energieerzeugung
und -nutzung auf Gesundheit und Umwelt zu verringern.
Die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energiequellen, insbesondere
vom Erdöl, stellt eine große Gefahr für die wirtschaftliche,
soziale und ökologische Entwicklung der Städte dar. Es
zeigt sich, dass solare Pflichten im Siedlungsbau nicht nur die
globale Klimaveränderung bremsen helfen. Sie haben für
Städte und Gemeinden noch einen ganz besonderen Reiz: sie verringern
die Abhängigkeit vom Öl und bauen eine lokale Wertschöpfung
auf, was neue Arbeitsplätze vor Ort schafft. Die Rechnung ist
ganz einfach: Finanzmittel der Eigenheimbesitzer, die sie "früher"
für Erdöl aus dem Nahen Osten ausgegeben haben, fließen
"heute" in die Installation thermischer Solaranlagen,
woran das örtliche Handwerk verdient. Doch diese Entwicklung
kommt nicht von selbst. Die Städte und Gemeinden haben es in
der Hand, Marschallpläne für die Erde - und ihre eigene
Zukunft zu entwickeln.
Barcelona als Vorbild
Gefordert sind engagierte Kommunen, die sich nicht allein auf Maßnahmen
ihrer Staaten verlassen wollen, sondern bereit sind, eine Vorreiterrolle
zu übernehmen. Einige europäische Städte haben hierzu
bereits kommunale Bauordnungen erlassen, die den obligatorischen
Einbau von Solaranlagen vorsehen. Vorreiter sind die Region Katalonien
mit der Hauptstadt Barcelona und die nordhessische Stadt Vellmar
bei Kassel. Die Idee für die hier durchgesetzten Baupflichten
von solarthermischen Anlagen stammt aus Berlin, in der eine Solarverordnung
im Zuge der Klimakonferenz 1995 gesetzlich verankert, aber noch
nicht in Kraft gesetzt wurde. Es gilt, jetzt kommunale Solar-Initiativen
zu starten und in möglichst vielen Städten und Gemeinden
umzusetzen.
Vorbild für alle Initiativen ist das Modell Barcelona mit
der "ordenanza solar", einer Satzung, die für das
ganze Stadtgebiet eine Solar-Pflicht für alle Neubauten und
für die Altbausanierung vorschreibt. Jedes Haus, das in einem
Neubaugebiet oder in einer Baulücke, etwa im Stadtkern, errichtet
wird, jedes Haus, das vollständig saniert wird, muss mit einer
solarthermischen Anlage zur Warmwasserbereitung ausgestattet werden.
Dieses Modell steht beispielhaft für alle deutschen Städte.
Doch haben nicht alle die rechtliche Möglichkeit, dieses weitreichende
katalanische Konzept, einer Satzung für die ganze Stadt, einzuführen.
Aber immerhin: einige deutsche Städte können mit "umfassenden,
mutigen und innovativen Strategien" vorangehen und Vorreiter
für den Durchbruch der Solarenergie sein.
Von Bremen über Kassel und Frankfurt am Main
nach Saarbrücken?
Was haben diese deutschen Städte gemeinsam? Sie und einige
andere Städte und Gemeinden haben das Recht, eine Solar-Pflicht
durch ein einziges Gesetz bzw. eine einzige Satzung für das
ganze Stadtgebiet einzuführen. Die Stadtstaaten Bremen, Hamburg
und Berlin können dazu Klimaschutz- und Energiespargesetze
erlassen, die eine solare Bauordnung direkt oder durch eine Solarverordnung
schafft. Hessische Städte wie Kassel, Frankfurt am Main, Marburg,
Gießen, Wiesbaden, Hanau, Darmstadt und saarländische
Städte wie Saarbrücken, Homburg, St. Wendel, Völklingen
haben das Recht, eine Solar-Pflicht durch eine kommunale Satzung
einzuführen. In den anderen deutschen Bundesländern enthalten
die Landesbauordnungen keine derartige Befugnis für die Städte
und Gemeinden (siehe § 81 Abs. 2 Nr. 2 Hessische Bauordnung
und § 93 Abs. 2 Nr. 3 Saarländische Bauordnung).
Und die übrigen Kommunen?
Als hessische Stadt hätte auch Vellmar - wie Barcelona - eine
Satzung für das gesamte Stadtgebiet erlassen können. Da
in Vellmar zur Zeit aber fast ausschließlich in dem 12-Hektar-Baugebiet
"Auf dem Osterberg" gebaut wird, kann die Solar-Pflicht
hier als Pilot eingesetzt werden. Den Vellmarer Weg einer Solar-Pflicht
für Neubaugebiete können alle deutschen Kommunen gehen.
Als Instrumente stehen der städtebauliche Vertrag (§ 11
Abs. 1 Nr. 2 BauGB) und die Festsetzung im Bebauungsplan (§
9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) zur Verfügung. Als rechtlich sicher
gilt der städtebauliche Vertrag nach Vellmarer Vorbild, aber
auch solare Pflichten im Bebauungsplan werden als zulässig
angesehen.
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