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Es ist der weltweiten Staatengemeinschaft in Bonn erstmals gelungen,
verbindliche Maßnahmen gegen den fortschreitenden Klimawandel
zu vereinbaren und ein System zu entwickeln, das die Verfolgung
stringenterer Reduktionsziele in der Zukunft ermöglicht. Wir
haben damit gezeigt, dass die Politik auch auf globaler Ebene ihrer
Verantwortung gerecht werden kann. Das ist übrigens auch eine
wichtige Botschaft an die Globalisierungskritiker.
Die Europäische Union hat einen wesentlichen
Anteil am Zustandekommen des Bonner Abkommens gehabt. Aber alle,
die sich über das Ergebnis gefreut haben, bis hin zu den im
Klimaschutz aktiven Umweltverbänden, sind sich natürlich
bewusst, dass das Bonner Abkommen kein EU-Papier ist. Es ist schon
gar kein Papier der Bundesregierung. Es ist ein Kompromiss - und
man muss ihn vor dem Hintergrund der Widerstände in vielen
Staaten der Welt gegen das Kyoto-Protokoll sehen.
Wie bei jedem Kompromiss gibt es Punkte, die uns ausgesprochen
gut gefallen und Punkte, die uns weniger gut gefallen.
Ausschluss der Atomkraft und Klimaschutz-Entwicklungshilfe
Ein klarer Erfolg für die Bundesregierung ist,
dass die Atomkraft von den flexiblen Mechanismen "Joint Implementation"
und "Clean Development Mechanismus" ausgeschlossen wurde.
Damit ist der Weg frei für die Nutzung erneuerbarer Energien
und für die effizientere Nutzung von Energie weltweit - in
Industrie- und Entwicklungsländern. Damit ist zugleich die
Chance größer, dass Atomkraft auch weltweit zum Auslaufmodell
wird.
Ein wichtiger Erfolg ist auch die vereinbarte Unterstützung
für Entwicklungsländer. Die EU, Kanada, Norwegen, Schweiz,
Neuseeland und Island haben in Aussicht gestellt, spätestens
ab dem Jahr 2005 zusätzlich jährlich 410 Mio. US-Dollar
für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern
bereitzustellen.
Reduktionsverpflichtungen und nationale Klimaschutzmaßnahmen
Bei der vieldiskutierten Frage der Senken war bereits
vor der Konferenz klar, dass Europa Zuge-ständnisse machen
musste. Der Kompromiss enthält eine recht weitgehende Einbeziehung
von Senken als Mittel zur Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen
einzelner Länder, namentlich Japan, Kanada, USA und Russland.
Gut ist, dass es feste Obergrenzen für forstwirtschaftliche
Maßnahmen in Industrieländern und in Entwicklungsländern
gibt. Leider war eine solche Obergrenze auf landwirtschaftliche
Aktivitäten nicht durchzusetzen.
Schwächer ausgefallen als wir wollten sind die
Formulierungen zum Vorrang nationaler Klimaschutzmassnahmen vor
der Nutzung der sogenannten "flexiblen Mechanismen". Die
Länder müssen nun zu Hause lediglich einen "signifikanten
Anteil" ihrer Emissionsreduktion erbringen, der Rest kann im
Ausland erbracht werden. Für möglicherweise besonders
sensible Klimaprojekte in Entwicklungsländern haben wir allerdings
eine weitreichende Beteiligung der Öffentlichkeit durchsetzen
können.
Erfüllungskontrolle und Ratifizierung
Ein Erfolg wiederum ist die Einigung zum Kapitel Erfüllungskontrolle.
So sind jetzt bindende Konsequenzen vorgesehen für den Fall,
dass ein Land sein Klimaschutzziel verfehlen sollte. Es wird allerdings
erst auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz nach Inkrafttreten
des Kyoto-Protokolls darüber entschieden, welchen rechtlichen
Charakter die geplanten Sanktionen haben.
Damit sind wir beim letzten, dem wichtigsten Ergebnis:
Nach dem Kompromiss von Bonn kann jetzt das Ratifizierungsverfahren
für das Kyoto-Protokoll losgehen. Auf dieses Signal haben viele
gewartet, auch der Deutsche Bundestag. Unser Ziel ist, dass bis
zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im September 2002
in Johannesburg das Protokoll in Kraft treten kann. Es ist jetzt
an der Zeit, das zu tun, was die Weltöffentlichkeit und zukünftige
Generationen von uns erwarten: Den Schritt machen vom Verhandeln
zum Handeln.
Lesen Sie zur Klimakonferenz auch die Standpunkte von: Hermann
Scheer, Franz
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